Gemeinsame Pressemitteilung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Am Freitag, dem 26. Juni 2026, hat der Deutsche Bundestag das Infrastruktur-Zukunftgesetz beschlossen. Damit setzt der Bund eine seit Jahren andauernde Entwicklung fort, in der Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Umweltverbänden systematisch eingeschränkt und materielle Prüfpflichten reduziert werden. Verfahren werden beschleunigt, während fachliche Kontrollen und Mitwirkungsmöglichkeiten schwinden. Staatliche und wirtschaftliche Interessen erhalten Vorrang vor demokratischer Teilhabe. […]

Besonders gravierend ist die Aufwertung der bisherigen Netzentwicklungsstrategie der Deutschen Bahn. Durch die Kopplung an den Deutschlandtakt werden praktisch alle von der DB als notwendig deklarierten Projekte automatisch privilegiert. […] Fachverbände kritisieren seit Jahren, dass viele dieser Projekte nicht auf wissenschaftlich fundierten Bedarfsanalysen beruhen, sondern auf politisch oder wirtschaftlich motivierten Wunschlisten. […] Umweltverbände, Bürgerinitiativen und unabhängige Fachleute haben wiederholt überdimensionierte, unwirtschaftliche oder ökologisch schädliche Großprojekte verhindert oder korrigiert. Mit der Einschränkung ihrer Rechte entfällt ein wesentlicher Teil der öffentlichen Kontrolle. Ähnliche Risiken bestehen im Straßenbau, wo alte Projekte ohne erneute Bedarfsprüfung wieder aktiviert werden können. […]